Seitenbereiche

Sie sind auf der Suche
nach Zusammenhängen?

Inhalt

Ist ein Vertretungsarzt selbständig tätig?

Ist ein Vertretungsarzt selbständig tätig?

Illustration - Illustration

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte zu entscheiden, ob ein Facharzt, der regelmäßig in einer Praxis Vertretungsarzt ist, in einem steuerrechtlichen Dienstverhältnis zum Praxisinhaber steht oder selbständig tätig ist. In diesem konkreten Fall liegen für das Bundesfinanzgericht keine Merkmale für ein steuerrechtliches Dienstverhältnis vor.

Begründung für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit

Wenn ein Dienstverhältnis besteht, schuldet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft. Es kommt nicht auf die Bezeichnung im Vertrag an, sondern auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.

Für ein Dienstverhältnis sprechen:

  • Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und die in diesem Zusammenhang stehende Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers
  • der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer Arbeitsmittel zur Verfügung
  • es besteht ein persönliches Weisungsrecht und der Arbeitnehmer trägt kein Unternehmerrisiko

Die Meinung des Bundesfinanzgerichts

Zur Weisungsgebundenheit

Laut BFG ergibt sich bereits aus dem Begriff der ärztlichen Tätigkeit, dass Ärzte frei von detaillierten Weisungen des Arbeitgebers arbeiten, wobei Spitalsärzte im Rahmen eines Dienstverhältnisses tätig sein können.

Zur Eingliederung in den geschäftlichen Organismus

Die Eingliederung kann nicht vorliegen, wenn der Arzt, der vertreten wird, nicht in der Ordination anwesend ist. Der Vertretungsarzt ist eigenverantwortlich tätig. Begründet wird dies auch damit, dass in diesem konkreten Fall der Arzt für sechs Stunden nur € 300,00 erhalten hat. Dieser Betrag lässt darauf schließen, dass darin eine Ordinationsgebühr enthalten ist.

Laut Bundesfinanzgericht ist eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen diese Entscheidung nicht zulässig.

Stand: 25. Februar 2016

Bild: Romolo Tavani - Fotolia.com

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Marsoner + Partner GmbH in Innsbruck und Marsoner + Partner Osttirol GmbH sind gerne für Sie da!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.