Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für 2018 betragen diese für steuerliche Zwecke:
Altersgruppe
2018
0 – 3 Jahre
€ 204,00
3 – 6 Jahre
€ 262,00
6 – 10 Jahre
€ 337,00
10 – 15 Jahre
€ 385,00
15 – 19 Jahre
€ 454,00
19 – 28 Jahre
€ 569,00
Unterhaltsabsetzbetrag
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird und
das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.
Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt:
für das 1. Kind
€ 29,20 p. m.
für das 2. Kind
€ 43,80 p. m.
für jedes weitere Kind
€ 58,40 p. m.
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn
der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und
die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Stand: 28. November 2017
Bild: BillionPhotos.com - Fotolia.com
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Marsoner + Partner GmbH in Innsbruck und Marsoner + Partner Osttirol GmbH sind gerne für Sie da!
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.