Investitionsprämie: Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme
Investitionsprämie: Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme
Das Austria Wirtschaftsservice (aws) informiert über eine Erleichterung bei der Investitionsprämie.
Die Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, soll lt. einem Ministerratsbeschluss von derzeit spätestens 28.2.2021 auf den 31.5.2021 verlängert werden.
Anträge auf Investitionsprämie müssen allerdings weiterhin unverändert bis zum 28.2.2021 bei der aws eingebracht werden.
Hinweis
Diese Information ist auf dem Stand 26.1.2021. Die Änderung der Förderrichtlinie bleibt abzuwarten. Weitere Informationen finden Sie unter www.aws.at.
Stand: 27. Januar 2021
Bild: OceanProd - stock.adobe.com
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Marsoner + Partner GmbH in Innsbruck und Marsoner + Partner Osttirol GmbH sind gerne für Sie da!
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.