Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.
Altersgruppe
Regelbedarfssätze
2015
2016
0 – 3 Jahre
€ 197,00
€ 199,00
3 – 6 Jahre
€ 253,00
€ 255,00
6 – 10 Jahre
€ 326,00
€ 329,00
10 – 15 Jahre
€ 372,00
€ 376,00
15 – 19 Jahre
€ 439,00
€ 443,00
19 – 28 Jahre
€ 550,00
€ 555,00
Unterhaltsabsetzbetrag
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und
sich das Kind in einem Mitgliedstaat der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört,
für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.
Höhe des Unterhaltsabsetzbetrags
für das 1. Kind
€ 29,20 p.m.
für das 2. Kind
€ 43,80 p.m.
für jedes weitere Kind
€ 58,40 p.m.
Stand: 29. September 2015
Bild: Scott Griessel - Fotolia.com
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